Elektronische Übermittlung Novelle der Unfallversicherungs-Anzeigeverordnung

Am 1. Januar 2024 tritt die novellierte Unfallversicherungs-Anzeigeverordnung in Kraft. Unfallmeldungen werden ab dem 1. Januar 2028 nur noch digital möglich sein.

Arbeitsunfall
Ab dem 1. Januar 2028 wird die Übermittlung einer Unfallanzeige nur noch digital möglich sein.
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Die Unfallversicherungs-Anzeigeverordnung regelt Inhalt und Form der Anzeige von Arbeitsunfällen, Wegeunfällen, Schülerunfällen und Berufskrankheiten an die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen sowie die Gestaltung der Vordrucke, Erläuterungen und Hinweise. Sie schafft somit die rechtliche Voraussetzung für eine elektronische Anzeigeübermittlung.

Diese Meldungen sind ab dem 1. Januar 2028 nur noch digital möglich. In einer Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2027 können Anzeigen weiterhin per Post abgegeben werden.

Weitere Änderungen in den UVAV-Meldeformularen:

  • Ergänzung der Angaben zum Geschlecht um die Einträge „Divers“ und „keine Angabe“
  • Angabe, ob der Unfall während einer Homeoffice-Tätigkeit oder während des Distanzunterrichts eingetreten ist
  • Angabe, ob eine geringfügige Beschäftigung vorliegt
  • Angabe, ob ein Gewaltereignis vorgelegen hat.

Die in der Übergangsfrist noch gültigen Musterformulare der vormaligen UVAV werden nicht um sämtliche neuen Meldeinhalte ergänzt, sondern lediglich um die Angaben zum Geschlecht und um die Angabe, ob der Unfall während einer Homeoffice-Tätigkeit oder während des Distanzunterrichts eingetreten ist. Diese Musterformulare werden bereits zum 01. Oktober 2023 ergänzt und noch bis zum 31.12.2027 im Internet bereitgestellt.

Für die digitale Meldung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten stehen schon jetzt die für Unternehmen erforderlichen digitalen Formulare im Serviceportal der gesetzlichen Unfallversicherung oder über das Onlineangebot des jeweiligen Unfallversicherungsträgers zur Verfügung.

Die digitalen Meldeformulare werden gestaffelt ergänzt und ab dem 01.10.2023 mit den Angaben zum Geschlecht und mit der Angabe, ob der Unfall während des Homeoffice oder im Distanzunterricht eingetreten ist, aktiv geschaltet; ab dem 01.01.2024 dann mit dem kompletten Datensatz der neuen UVAV.