
Seit dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen können. Ab dem 1. Januar 2027 sollen Betriebe mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz verpflichtet werden, E-Rechnungen im Geschäftsverkehr auszustellen.
Aktuelle Umfragen des Zentralverbands des Deutschen Handwerks zeigen jedoch,
dass rund zwei Drittel der Handwerksbetriebe noch Probleme beim Empfang von E-Rechnungen haben. Zudem bestehen weiterhin wichtige offene Fragen, etwa zur digitalen Rechnungskorrektur – ein Thema, das insbesondere für das Bauhandwerk von großer Bedeutung ist.
Die Folge sind zusätzlicher Abstimmungsaufwand, Rechtsunsicherheiten und mögliche Schwierigkeiten beim Vorsteuerabzug. Im ungünstigsten Fall drohen auch Liquiditätsprobleme.
Viele dieser Herausforderungen sind technischer Natur und können nur durch klare, verbindliche Vorgaben gelöst werden. Diese werden jedoch erst im Laufe des zweiten Halbjahres 2026 erwartet. Damit bleibt für Betriebe und Softwareanbieter nur wenig Zeit, die Anforderungen fristgerecht umzusetzen.
Wir setzen uns gemeinsam mit dem Zentralverband des Deutschen Handwerks daher für eine Verschiebung der E-Rechnungspflicht auf den 1. Januar 2028 ein.
Bitte unterstützen sie uns!
Handwerksbetriebe werden gebeten, dieses Anliegen zu unterstützen und sich an ihre Bundestagsabgeordneten von CDU/CSU und SPD zu wenden. Dafür kann der bereitgestellte Musterbrief genutzt werden. Ziel ist es, auf die bestehenden Probleme aufmerksam zu machen und eine realistische Umsetzungsfrist zu erreichen.
Musterbrief zum Download
Adresse aller Bundestagsabgeordneten
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Bundestagsabgeordneten der Wahlkreise (der großen Koalition):
Dieter Stier, CDU, Wahlkreis Burgenland – Saalekreis
Sepp Müller, CDU, Anhalt – Dessau – Wittenberg
Anna Aeikens, CDU, Börde – Salzlandkreis
Franziska Kersten, SPD, Börde – Salzlandkreis