Ab dem 1.1.2025 wird schrittweise die Verpflichtung zum Empfang und zur Ausstellung von elektronischen Rechnungen in einem standardisierten Datenformat, sogenannten E-Rechnungen, eingeführt. Diese E-Rechnung stellt einen bedeutenden Umbruch in der Arbeitsweise der Handwerksbetriebe dar. Sie bietet einerseits die große Chance, Arbeitsabläufe in den Betrieben besser zu gestalten und die Liquidität zu verbessern. Andererseits ist die Einführung der E-Rechnung im Betrieb mit zeitlichem und finanziellem Aufwand verbunden.
Ab 1. Januar 2025 sind alle Unternehmen zum Empfang von E-Rechnungen verpflichtet. Die Verpflichtung zur Ausstellung von E-Rechnungen gilt ab 1. Januar 2027 für Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz, ab dem 1. Januar 2028 für alle Unternehmen für Leistungen im zwischenunternehmerischen Bereich.
Umfrage unter Unternehmen
Der ZDH unterstützt eine Unternehmens-Umfrage der Universitäten Nürnberg-Erlangen und Potsdam, um Informationen darüber zu gewinnen, wie weit die Handwerksunternehmen auf ihrem Weg zur Nutzung der E-Rechnung sind und welche Unterstützung sie dafür noch benötigen. Wir bitten daher Handwerksbetriebe, sich an der Umfrage zu beteiligen. Ziel ist es, eine möglichst breite Datenbasis zu erhalten, um zum einen den Handwerksbetrieben passende Unterstützungsangebote zu machen und zum anderen die Anforderungen des Handwerks an die E-Rechnung bei den zuständigen Ministerien und politischen Ansprechpartnern zu hinterlegen.
Zur Umfrage
Praxishilfe „Elektronische Rechnungen“
Der ZDH stellt eine Praxishilfe „Elektronische Rechnungen“ für Handwerksbetriebe zur Verfügung, die bei der Einführung einer passenden E-Rechnungssoftware im Betrieb helfen soll.