Entwaldung EU-Parlament kommt Handwerksbetrieben entgegen

Anfang Dezember sich die EU-Gesetzgeber, Rat und Parlament, auf einen Kompromiss zur Vereinfachung der Entwaldungsverordnung geeinigt. Diese kommt dem Handwerk entgegen, wie der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) erklärt.

Wald
Marcin Jucha/Adobe Stock

Dazu erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH):

„Es ist sehr positiv, dass sich Rat und Parlament in ihrer ersten und einzigen Trilogsitzung zur EU-Entwaldungsverordnung auf einen guten Kompromiss einigen konnten. Dieser greift zentrale Handwerksforderungen auf.  

Nach dem Grundsatz „Once only“ sollen künftig Sorgfalts- und Berichtspflichten nur denjenigen treffen, der das Produkt erstmalig auf den europäischen Binnenmarkt bringt. So wird Bürokratie dort vermieden, wo sie zu nichts führt, nämlich bei kleinen Handwerksbetrieben in der nachgelagerten Wertschöpfungskette. Da die Bedingungen für eine Anwendung derzeit nicht vorliegen, sieht der Kompromiss notwendigerweise vor, den Geltungszeitpunkt für alle Betriebe und Unternehmen um ein Jahr bis zum 30. Dezember 2026 zu verschieben. 

Dass die EU-Kommission außerdem bis April 2026 weitere mögliche Vereinfachungen prüfen soll, ist positiv. Die eng beieinander liegenden Standpunkte von Rat und Parlament, die sachlich absolut gerechtfertigt waren, ermöglichten die schnelle Einigung am Donnerstagabend. Jetzt müssen die EU-Gesetzgeber das Verhandlungsergebnis zügig bis Jahresende verabschieden.“

Quelle: ZDH