Fördersätze für Elektro-Fahrzeuge gestiegen

Am 19. Februar 2020 ist der neue Umweltbonus für Elektromobile mit erhöhten Fördersätzen in Kraft getreten. In Anspruch nehmen kann den Umweltbonus jeder Fahrzeughalter, egal ob privat oder gewerblich.

Der Umweltbonus gilt für batterieelektrische Fahrzeuge (BEV) und Plug-In-Hybride (PHEV). Für batterieelektrische Fahrzeuge erhöht sich der Bonus von 4.000 Euro auf 6.000 Euro. Die Plug-In-Hybride erhalten statt 3.000 Euro nun 4.500 Euro. Liegt der Nettolistenpreis zwischen 40.000 Euro und 60.000 Euro, dann erhalten batterieelektrische Fahrzeuge  5.000 Euro und Plug-In-Hybriden 3.750 Euro. Brennstoffzellenfahrzeuge werden wie batterieelektrische Fahrzeuge gefördert.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Förderung auch rückwirkend zum 05. November 2019 gewährt werden. Der Bonus ist hälftig vom Bund und den teilnehmenden KFZ-Herstellern zu tragen. Dieser ist bis Ende 2025 befristet.

Weitere Informationen

Details zum Antragsverfahren

Die Förderung gilt für Fahrzeuge der Klassen M1 („Pkw“) oder N1 („leichte Nutzfahrzeuge“). Förderfähig sind auch einige Nutzfahrzeuge der Klasse N2 „(mittelschwere Nutzfahrzeuge“).
Liste der förderfähigen Fahrzeuge