Noch bis Ende Februar Fördermittel beantragen

Wer seine Dieselfahrzeuge mit Katalysatoren zur Stickstoffreduzierung nachrüsten möchte, sollte sich beeilen: Nach jetzigem Stand endet die Antragsfrist am 29. Februar 2020.

Der aktuelle Aufruf für die beiden Förderprogramme zur Nachrüstung von leichten Handwerker- und Lieferfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 2,8 bis zu 3,5 Tonnen und von schweren Handwerker- und Lieferfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 bis zu 7,5 Tonnen läuft noch bis zum 29. Februar 2020.

Interessierte Unternehmen, die zur Senkung des Stickoxidausstoßes beitragen wollen, sollten rechtzeitig Fördermittel beantragen. Die Einreichung eines Förderantrages bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen reicht aus, um die Mittel zu binden. Es muss zum Zeitpunkt der Beantragung noch kein Nachrüstsatz für das jeweilige Fahrzeug beim Kraftfahrtbundesamt zugelassen oder in Werkstätten verfügbar sein. Im November 2019 sind zudem Erhöhungen der maximalen Fördersummen in Kraft getreten: für leichte Handwerker- und Lieferfahrzeuge von 3.000 Euro auf 3.600 Euro der System- und Einbaukosten und für schwere Handwerker- und Lieferfahrzeuge von 4.000 Euro auf 4.800 Euro. Weiterhin gilt zusätzlich in allen Gewichtsbereichen eine maximale Förderquote von 80 Prozent.

Zuständig für die Förderabwicklung ist die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen unter der Hotline:
Tel. 04941 602-788 sowie unter der Service-E-Mail (Diesel-HWNR@bav.bund.de).

Links zum Thema

Seiten der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen zum Förderprogramm

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Informationen vom Kraftfahrtbundesamt