Geflüchtete aus der Ukraine, die eine Ausbildung in einem Handwerksbetrieb in Deutschland aufnehmen möchten, können diese beenden, selbst wenn der Aufenthaltstitel kürzer sein sollte als die Ausbildungsdauer. Diese Zusicherung haben Vertreter der Bundesregierung gegenüber dem Handwerk abgegeben.
„Wir begrüßen diese Klarstellung, die für ausbildende Betriebe und potenzielle Lehrlinge gleichermaßen Sicherheit bietet. Eine solche Ausbildung ist zum einen Hilfe zur Selbsthilfe während der Zeit in Deutschland und zugleich auch eine gute Grundlage für die weitere Lebensgestaltung, egal ob in der Ukraine oder hier bei uns“, erläutert Britta Grahneis, Vizepräsidentin der Handwerkskammer Halle.
Erfreulich sei auch die Gewährung der Berufsbildungsbeihilfe durch Bundesagentur für Arbeit und die Unterstützung von Berufssprachkursen für Ukrainer. „Der Spracherwerb in Integrations- und Sprachkursen muss jetzt so rasch wie möglich beginnen, um den jungen Menschen Perspektiven anzubieten“, so Grahneis.