Rückzahlung der Corona-Soforthilfe Handwerkskammer fordert Aussetzung nach sächsischem Vorbild

Seit Ende April überprüft die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) im Auftrag des Bundes die Corona-Soforthilfe und ist an Unternehmen im Land herangetreten. Im Handwerk sind davon vor allem Friseur- und Kosmetikbetriebe sowie Unternehmen der Nahrungsmittelgewerke betroffen.

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Seit Ende April überprüft die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) im Auftrag des Bundes die Corona-Soforthilfe und ist an Unternehmen im Land herangetreten. Im Handwerk sind davon vor allem Friseur- und Kosmetikbetriebe sowie Unternehmen der Nahrungsmittelgewerke betroffen. Im Pandemiejahr war diese Soforthilfe für viele Betriebe der Rettungsanker, der ihr Überleben sicherstellte. Seinerzeit wurde kommuniziert, dass es sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss.

Die Berater der Handwerkskammer Halle unterstützen die Unternehmen bei der Prüfung. Durch das Verfahren – so kristallisiert sich in den Beratungen heraus – werden ausgezahlten Hilfen zahlreicher Betriebe nun zurückgefordert. Beispielsweise wurden die Salons und Unternehmen in fast allen Fällen im März 2020 geschlossen. Im Folgemonat wurde die Hilfe beantragt, Zuwendungsbescheide ergingen mehrheitlich im Mai. Zu diesem Zeitpunkt durften die Läden wieder öffnen: Bei der aktuellen Überprüfung werden die Zahlen der Monate Mai und Juli 2020 bewertet – die Zeit der Zwangsschließung bleiben ohne Betrachtung. So kommen Zahlenwerte zur Anwendung, die bei Betrieben zur Rückzahlungsforderungen führen.

Sachsen hat es vorgemacht, Sachsen-Anhalt sollte nachziehen.

Dirk Neumann, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Halle

Die Handwerkskammer Halle fordert eine Aussetzung der Rückzahlungsforderungen und eine politische Neubewertung der Soforthilfe-Überprüfung. „Zahlreiche Betriebe sehen sich außer Stande, die Forderungen zu erfüllen, wenn sie weiter existieren wollen. Sachsen hat es vorgemacht, Sachsen-Anhalt sollte nachziehen: Die Rückzahlungsforderungen wurden ausgesetzt. Auch die transparenteren Regeln, wer das Fördergeld behalten darf und veränderte Konditionen für die Rückzahlung wären Instrumente, die man von unserem Nachbarn übernehmen sollte“, fordert Dirk Neumann, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Halle.