Rückmeldeverfahren zur Corona-Soforthilfe Betriebe können Unterstützung der Handwerkskammer in Anspruch nehmen

Die Vollversammlung der Handwerkskammer Halle hat das Verfahren in ihrer Tagung diskutiert und empfiehlt allen betroffenen Unternehmen, ihre Zahlen genau zu prüfen. Als Unterstützung dafür stehen regionalen Handwerksbetrieben die Betriebsberater der Handwerkskammer zur Seite.

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Das Land Sachsen-Anhalt folgt derzeit der Vorgabe des Bundes zur Überprüfung der Corona-Soforthilfe. Mit dieser wurden seinerzeit Soloselbstständige und kleine Unternehmen unterstützt, die pandemiebedingt mit erheblichen Einbußen zu kämpfen hatten. Mit der Überprüfung beauftragte Sachsen-Anhalt die landeseigene Investitionsbank, die in ein digitales Rückmeldeverfahren anbietet. Aus dem Handwerk sind hauptsächlich Unternehmen des Friseur- und des Kosmetiker-Handwerks sowie ein Teil der Nahrungsmittelhandwerker betroffen.

„Die Unternehmen befanden sich in der Pandemie zum Teil in einer wirtschaftlich bedrohlichen Situation, die möglicherweise zum Sterben einer ganzen Branche hätte führen können. Daher war für viele diese Soforthilfe der Strohhalm, nach dem sie greifen konnten. Das Handwerk fordert Augenmaß bei der Bewertung der Zahlen und eine Prüfung jedes Einzelfalls“, sagt Thomas Keindorf, Präsident der Handwerkskammer Halle.

Die Vollversammlung der Handwerkskammer Halle hat das Verfahren in ihrer Tagung diskutiert und empfiehlt allen betroffenen Unternehmen ihre Zahlen genau zu prüfen. Als Unterstützung dafür stehen regionalen Handwerksbetrieben die Betriebsberater der Handwerkskammer zur Seite.

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