Hinweis der Berater Derzeit keine Testpflicht beim Besuch von Friseur- und Kosmetiksalons

Derzeit erhalten unsere Berater viele Fragen von Friseuren und Kosmetikern, ob nun wieder eine Testpflicht für Kunden besteht.

Derzeit erhalten unsere Berater viele Fragen von Friseuren und Kosmetikern, ob nun wieder eine Testpflicht für Kunden besteht. Die derzeitige Regelung sieht wie folgt aus:

Für unsere Friseur- und Kosmetikstudios besteht keine Testpflicht – auch nicht in der Stadt Halle. Es gilt hier der §10 der Eindämmungsverordnung von Sachsen-Anhalt.

Aktuelle Verordnung

Sechste Änderungsverordnung der 14. Eindämmungsverordnung

Beratungshotline

0345 2999-221

Schnelltest Corona
Schnelltest Corona. Foto: Alexandra Koch/pixabay