Derzeit erhalten unsere Berater viele Fragen von Friseuren und Kosmetikern, ob nun wieder eine Testpflicht für Kunden besteht. Die derzeitige Regelung sieht wie folgt aus:
Für unsere Friseur- und Kosmetikstudios besteht keine Testpflicht – auch nicht in der Stadt Halle. Es gilt hier der §10 der Eindämmungsverordnung von Sachsen-Anhalt.
Aktuelle Verordnung
Sechste Änderungsverordnung der 14. Eindämmungsverordnung
Beratungshotline
0345 2999-221