Im Zeitraum 1. Juli 2022 bis 31. Oktober 2022 muss jeder Grundstückseigentümer eigenständig bestimmte Informationen zu seinen Grundstücken dem zuständigen Finanzamt mitteilen. In der Zukunft sind diese Erklärungen alle sieben Jahre zu wiederholen. In Sachsen-Anhalt wird es keine Einzelaufforderungen durch die Finanzbehörden geben.
Die Grundstücksdaten müssen zwingend über das elektronische Zugangsportal Elster an die Behörden übermittelt werden. Dazu muss man bei Elster registriert sein. Daher der Tipp der Berater: Soweit Sie bislang also keine Registrierung vorgenommen haben, sollten Sie dies nachholen. Die verschiedenen Möglichkeiten der Registrierung sind auf
www.elster.de/elsterweb/infoseite/unternehmensgruendung
aufgeführt.
Alternativ können die notwendigen Erklärungen zu den Grundstücken auch durch Steuerberater an die Finanzbehörden geleitet werden. Da es sich aktuell um etwa 35 Millionen Grundstücke handelt, sollte mit dem Steuerbüro rechtzeitig geklärt werden, ob und unter welchen Umständen hier geholfen werden kann.
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Daten zusammenstellen
Die zu übermittelnden Grundstücksdaten werden im Regelfall nicht beim Steuerbüro vorliegen. Vor dem Hintergrund des knappen Erklärungszeitraumes kann es daher sinnvoll sein, diese bereits jetzt zusammenzustellen. Diese sind:
Für alle Grundstücke:
- Lage des Grundstücks
- Adresse
- Gemarkung
- Grundbuchblattnummer
- Flur
- Flurstücknummer etc
Die notwendigen Daten werden voraussichtlich ab Juni 2022 über die Adresse
www.grundsteuerdaten.sachsen-anhalt.de
abrufbar sein.
Bei Wohngrundstücken:
- Grundstücksart
- Grundstücksfläche
- Bodenrichtwert
- Anzahl der Wohnungen
- Wohnfläche
- bei Wohnungseigentum der Miteigentumsanteil
- Baujahr
- gegebenenfalls Anzahl der Garagen- oder Tiefgaragenstellplätze
Bei Nichtwohngrundstücken:
- Grundstücksart
- Grundstücksfläche
- bei Teileigentum der Miteigentumsanteil
- Bodenrichtwert
- Gebäudeart
- Baujahr
- Bruttogrundfläche
Bei unbebauten Grundstücken:
- Grundstücksfläche
- Bodenrichtwert
Bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft:
- Nutzungsart
- Fläche der Nutzungen
- gegebenenfalls Ertragsmesszahl
- Bruttogrundfläche der Wirtschaftsgebäude
- gegebenenfalls Tierbestände