Eine ordnungsgemäße Kassenführung ist insbesondere für bargeldintensive Betriebe von grundlegender Bedeutung, da ansonsten im Rahmen von Betriebsprüfungen gravierende Steuernachzahlungen drohen.
Seit dem 1. Januar 2018 kann die Finanzverwaltung unangekündigt während der üblichen Geschäfts- und Arbeitszeiten zur Kassen-Nachschau erscheinen und zeitnah die ordnungsgemäße Erfassung und Verbuchung von Kasseneinnahmen und Kassenausgaben mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme und sogenannter offener Ladenkassen überprüfen (§ 146b Abs. 1 AO).
Damit geht ein erhöhtes Entdeckungsrisiko materieller und formeller Mängel in der Kassenführung einher.
Empfehlung
Im Hinblick auf eine mögliche Kassen-Nachschau, bei der die wesentlichen Prüfungshandlungen beim Steuerpflichtigen durchgeführt werden, ist es empfehlenswert, dass sich der Steuerpflichtige und auch seine Mitarbeiter auf diese „außergewöhnliche“ Situation vorbereiten. Als Unterstützung für die Betriebe hat der ZDH eine umfangreiche Arbeitshilfe zur Vorbereitung auf eine Kassen-Nachschau erstellt, die wir Ihnen hier als Download zur Verfügung stellen.
Arbeitshilfe
Quelle: ZDH
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