
„Die Überwachungspflicht auf Verstöße beispielsweise gegen Umweltschutz und Menschenrechte soll für die gesamte Lieferkette bis hin zu den Rohstoffen gelten. Auch kleine Handwerksunternehmen sind dann betroffen, wenn sie für größere Unternehmen arbeiten“, erläutert Dir Neumann, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Halle.
In diesem Fall gehe die Beschränkung des Gesetzentwurfs auf Betriebe mit mehr als 250 Beschäftigten ins Leere. Beispielsweise könne ein Handwerker, der bei einem Großunternehmen die Photovoltaikanlage montiere, von diesem verpflichtet werden, die gesetzeskonforme Herkunft jedes Einzelteiles nachzuweisen.
Kleine Handwerksunternehmen können die Einhaltung solcher von der EU vorgegebenen Standards nicht weltweit überprüfen.
In jedem Fall, so Neumann, müsse für Unternehmen die Möglichkeit zur Beschränkung des Haftungsrisikos bestehen, zum Beispiel durch eine Zertifizierung des innerbetrieblichen Risikomanagements.
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