Das zeigt die zweite Novelle des Gebäudeenergiegesetzes, die am 19. April 2023 beschlossen wurde. Handwerksbetriebe und -organisationen kritisierten vorab, dass eine Vorlaufzeit bis zum Inkrafttreten der Regelungen erforderlich ist – nicht nur wegen Bestellfristen, sondern auch weil nicht mehr zulässige Aufträge storniert und rückabgewickelt werden müssten. Die Fristenfrage hat somit für die Betriebe auch eine starke rechtliche Dimension, da Werkverträge oftmals schon geschlossen sind. Die Handwerkskammer Halle fordert zu dem eine detaillierte Darstellung der bisher nur angedeuteten Fördermöglichkeiten bei der Heizungsumstellung.
„Die Planung von neuen Gebäuden und der Heizungsanlagen hat viele Facetten – von der Finanzierung bis zu Lieferfristen. Hier brauchen die Kunden und die Unternehmen Planungssicherheit“, erläutert Thomas Keindorf, Präsident der Handwerkskammer Halle, die Sorgen der Betriebe.
Willkürlich bleibe zudem die Freistellungsgrenze für hochbetagte Eigentümer. „Die Altersgrenze und auch die Zahl der Wohnungen, in den entsprechenden Gebäuden, die für eine Freistellung gewählt wurden, sind Kunden kaum zu vermitteln. Eine alleinstehende Endsechzigerin mit kleiner Rente würde so vielleicht ihr Häuschen verlieren, da sie kaum einen Kredit erhalten wird, um die Auflagen umzusetzen. Ob ein Vorhaben wirtschaftlich tragbar und sinnvoll ist, hängt von der persönlichen Situation des Eigentümers und dem konkreten Gebäude ab und kann nicht von einem Bundesministerium beurteilt werden“, so Keindorf.