Betriebe beschäftigen aufgrund der Corona-Krise ihre 450-Euro-Mini-Jobber manchmal in größerem Umfang als ursprünglich vereinbart. Dies kann zum Überschreiten der monatlichen Verdienstgrenze von 450 Euro führen. Für eine Übergangszeit vom 1. März 2020 bis 31. Oktober 2020 ist ein fünfmaliges Überschreiten der Verdienstgrenze möglich. Das haben die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung in der Verlautbarung „Vorübergehende Erhöhung der Zeitgrenzen für kurzfristige Beschäftigungen vom 1. März 2020 bis 31. Oktober 2020“ vom 30. März 2020 vereinbart.
Weitere Informationen sind auf der Webseite der Minijob-Zentrale zu finden.