Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel wurde aktualisiert und veröffentlicht.
Mit der Aktualisierung wurde
- die Verwendung von medizinischem Mund-Nase-Schutz (statt wie bisher Mund-Nase-Bedeckung) aus der Corona-Arbeitsschutzverordnung in die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel übernommen.
- „Kurzzeitkontakte“ wurden als „die Summe aller entsprechenden Personenkontakte (…), die über den gesamten Tag 10 Minuten
nicht übersteigt“ (z. B. kurze Begegnungen auf dem Flur), konkretisiert. - Bei der Verwendung von Warmlufttrocknern wurde eine Erleichterung erzielt.
Hinweis
Wie möchten darauf hinweisen, dass neben der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel befristet bis zum 30. Juni 2021 die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung weiter gilt.
Quelle: Zentralverband des deutschen Handwerks