Vollversammlung Wahlaufruf zur Vollversammlung

2026 wird die Vollversammlung der Handwerkskammer Halle neu gewählt. Dazu finden Sie hier den Wahlaufruf.

Eine Grafik mit männlichen und weiblichen Figuren, eine Frau davon winkt, eine andere hebt den Arm und hat eine Karte in der Hand
Handwerkskammer Halle

Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Mitglieder der Vollversammlung der Handwerkskammer Halle (Saale)

Der Vorstand der Handwerkskammer Halle (Saale) hat gem. § 1 der Wahlordnung für die Wahlen der Mitglieder der Handwerkskammern (Anlage C zu dem Gesetz zur Ordnung des Handwerks i. d. F. der Bekanntmachung vom 24. September 1998 (BGBl. I S. 3074), das zuletzt durch Artikel 35b des Gesetzes vom 24. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2954), zuletzt geändert durch Artikel 283 des Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften vom 31. August 2015 (BGBl. I. S. 1474) mit Beschluss vom 01.12.2025 als Tag der Wahl den 30. September 2026 bestimmt. Der Vorstand hat den Präsidenten des Statistischen Landesamt Sachsen-Anhalt, Herrn Michael Reichelt, zum Wahlleiter und den Vizepräsidenten i.R. des Verwaltungsgerichtes Halle, Herrn Uwe Deh zum stellvertretenden Wahlleiter bestellt. Der Wahlleiter veröffentlicht die nachstehende Bekanntmachung.

Auf Grund des Beschlusses des Vorstandes der Handwerkskammer Halle (Saale) vom 01.12.2025 habe ich das Amt des Wahlleiters übernommen.

Hiermit fordere ich gem. § 7 der Wahlordnung für die Wahlen der Mitglieder der Vollversammlung der Handwerkskammer zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Mitglieder der Vollversammlung der Handwerkskammer Halle (Saale) auf.

Der Handwerkskammerbezirk Halle (Saale) bildet einen Wahlbezirk. Zu wählen sind gem. § 5 (1) der Satzung der Handwerkskammer Halle (Saale) 36 Mitglieder der Handwerkskammer, und zwar 24 selbstständige Handwerker oder Inhaber handwerksähnlicher Betriebe und Unternehmen gem. § 90 Abs. 3 und 4 HwO sowie 12 Arbeitnehmervertreter mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung, die in solchen Betrieben beschäftigt sind. Für jedes Mitglied werden gem. § 93 (3) HwO i. V. m. § 6 der Satzung der Handwerkskammer Halle (Saale) 2 Stellvertreter gewählt, die derselben Gewerbegruppe angehören müssen. Aus der Bezeichnung muss zweifelsfrei hervorgehen, wer als erster oder zweiter Stellvertreter vorgeschlagen wird.

Die Wahlvorschläge gelten für den Wahlbezirk. Sie sind getrennt für die Wahl der Vertreter des Handwerks, des handwerksähnlichen Gewerbes und der Unternehmen gem. § 90 Abs. 3 und 4 HwO und für die Wahl der Vertreter der Arbeitnehmer in Form von Listen einzureichen und müssen die Namen von so vielen Bewerbern enthalten, wie als Mitglieder und Stellvertreter in dem Wahlbezirk zu wählen sind.

In den Wahlvorschlägen sind die Bewerber mit Vor- und Zunamen, Beruf, Wohnort und Wohnung so deutlich zu bezeichnen, dass über ihre Person kein Zweifel besteht. In gleicher Weise sind für jedes einzelne Mitglied zwei Stellvertreter deutlich zu bezeichnen, so dass zweifelsfrei hervorgeht, wer als Mitglied und wer als erster und zweiter Stellvertreter vorgeschlagen wird.

Die Bewerber verteilen sich gem. § 5 Abs. 2 der Satzung der Handwerkskammer Halle (Saale) auf die einzelnen Gewerbegruppen wie folgt:

SelbstständigeArbeitnehmer
Mandate insgesamt2412
A zulassungspflichtiges Handwerk nach Gewerbegruppen gesamt1910
Davon entfallen auf die Gewerbegruppen folgende Mandate:
1 Bau- und Ausbaugewerbe
Maurer und Betonbauer, Ofen- und Luftheizungsbauer, Zimmerer, Dachdecker, Straßenbauer, Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer, Brunnenbauer, Steinmetzen und Steinbildhauer, Stuckateure, Maler und Lackierer, Gerüstbauer, Schornsteinfeger, Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Betonstein- und Terrazzohersteller, Estrichleger
73
2 Elektro- und Metallgewerbe (inkl. KFZ)
Metallbauer, Chirurgiemechaniker, Feinwerk-mechaniker, Kälteanlagenbauer, Informationstechniker, Büchsenmacher, Klempner, Installateur- und Heizungsbauer, Elektrotechniker, Elektromaschinen-bauer, Karosserie- und Fahrzeugbauer, Zweiradmechaniker, Kraftfahrzeugtechniker, Landmaschinenmechaniker, Behälter- und Apparatebauer
84
3 Holz-, Glas- und sonstige Gewerbe
Tischler, Boots- und Schiffbauer, Seiler, Glaser, Glasbläser und Glasapparatebauer, Mechaniker für Reifen- und Vulkanisationstechnik, Parkettleger, Rollladen- und Sonnenschutztechniker, Drechsler  (Elfenbeinschnitzer) und Holzspielzeugmacher, Böttcher, Raumausstatter
11
4 Nahrungsmittelgewerbe
Bäcker, Konditoren, Fleischer
11
5 Gesundheits- und Körperpflege sowie chemische und Reinigungsgewerbe
Augenoptiker, Hörgeräteakustiker, Orthopädietechniker, Orthopädieschuhmacher, Zahntechniker, Friseure, Glasveredler, Orgel- und Harmoniumbauer, Schilder- und Lichtreklamehersteller
21
B + C zulassungsfreies Handwerk gemäß Anlage B 1 der HwO sowie handwerksähnliche Gewerbe gemäß Anlage B 2 der HwO, Unternehmen gemäß § 90 Abs. 3 und 4 HwO (letztere nur Arbeitgebervertreter)52

Für die Benennung der Vertreter der Arbeitnehmer ist wegen der zumeist geringen Betriebsgrößen der in den Gewerbegruppen A 3 (Holz-, Glas- und sonstige Gewerbe), A 4 (Nahrungsmittelgewerbe) und A 5 (Gesundheits- und Körperpflege sowie chemische und Reinigungsgewerbe) vorhandenen Handwerksbetriebe eine Zusammenfassung dieser Gewerbegruppen möglich.

Die Aufteilung der Vertreter der Betriebsinhaber und Arbeitnehmer muss sich in den einzelnen Gruppen nicht durchgängig am Verhältnis 2 : 1 orientieren. Sie soll nur in der Addition dem Verhältnis 2 : 1 entsprechen.

Auf jedem Wahlvorschlag sollen ein Vertrauensmann und ein Stellvertreter bezeichnet sein, die bevollmächtigt sind, dem Wahlleiter gegenüber Erklärungen abzugeben. Fehlt diese Bezeichnung, so gilt der erste Unterzeichner als Vertrauensmann, der zweite als sein Stellvertreter.

Der Wahlvorschlag der AG muss von mindestens 48 und der Vorschlag der AN muss von mindestens 24 der jeweiligen Wahlberechtigten unterzeichnet sein.

Die Unterzeichner der Wahlvorschläge müssen bei der Unterschrift auch Beruf, Wohnort und Wohnung angeben. Die Unterschriften müssen leserlich sein.

Die Wahlvorschläge müssen bis spätestens 21. August 2026 beim Wahlleiter eingegangen sein.

Anschrift: Handwerkskammer Halle (Saale)
Gräfestraße 24, 06110 Halle (Saale)

Mit jedem Wahlvorschlag sind gem. § 10 Anlage C HwO einzureichen:

  1. Die Erklärung der Bewerber, dass sie der Aufnahme ihrer Namen in den Wahlvorschlag zustimmen.
  2. Die Bescheinigung der Handwerkskammer, dass bei den Bewerbern die Voraussetzungen
    1. auf Seiten der Inhaber eines Betriebs eines Handwerks oder handwerksähnlichen Gewerbes des § 97,
    2. auf Seiten der Gesellen und anderen Arbeitnehmern mit abgeschlossener Berufsausbildung des § 99
  3. die Bescheinigung der Handwerkskammer, dass die Unterzeichner des Wahlvorschlages
    1. bei den Inhabern eines Betriebes eines Handwerks und eines handwerksähnlichen Gewerbes in die Wählerliste (§ 12 Abs. 1) eingetragen sind,
    2. bei den Gesellen und anderen Arbeitnehmern mit abgeschlossener Berufsausbildung, die Voraussetzungen für die Wahlberechtigung (§ 98) erfüllen.

Die Bescheinigungen werden gebührenfrei ausgestellt.

Wegen des Wahlrechts und der Wählbarkeit wird auf das Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung) und die diesem angefügte Wahlordnung für die Wahlen der Mitglieder der Vollversammlung der Handwerkskammern (Anlage C zur HwO) verwiesen, die bei der Handwerkskammer Halle (Saale) in Halle, Gräfestraße 24, 06110 Halle (Saale), zur Einsicht vorliegen.

Das Wahlverzeichnis gem. § 12 Abs. 2 Anlage C der Handwerksordnung wird vom 01.09.2026 bis 15.09.2026, im Raum 314/315, Geschäftsführung, in der Handwerkskammer Halle (Saale), Gräfestr. 24, 06110 Halle (Saale) während der Geschäftszeiten zur Einsicht ausgelegt. Wer das Wahlverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann dagegen gem. § 12 Abs. 3 Anlage C HwO bis zum 15.09.2026 bei der Handwerkskammer oder einem von ihrem ernannten Beauftragten schriftlich oder zur Niederschrift Einspruch einlegen. Soweit die Richtigkeit seiner Behauptung nicht offenkundig ist, hat er für sie Beweismittel beizubringen.

Die öffentliche Sitzung des Wahlausschusses zur Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge gem. § 11 Abs. 2 der Wahlordnung findet am 26. August 2026 um 10.00 Uhr im Hans-Sachs-Saal in der Handwerkskammer Halle (Saale), Gräfestr. 24, statt. Sollte eine weitere Sitzung des Wahlausschusses gem. § 11 Abs. 1 Anlage C HwO erforderlich werden, wird die Sitzung am 31.08.2026, 10.00 Uhr im Rainer-Döring-Saal erfolgen. Für den Fall der Zulassung mehrerer Wahlvorschläge würde der Wahlausschuss am 30.09.2026, 18.00 Uhr, im Rainer-Döring-Saal der Handwerkskammer Halle (Saale) tagen (§ 17 Abs. 1 Anlage C HwO).

Halle, den 22.04.2026

Michael Reichelt

Der Wahlleiter für die Wahl der Mitglieder der Vollversammlung der Handwerkskammer Halle (Saale) 2026 – 2031.

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Annett Bösenberg
Referentin Hauptgeschäftsführung/Vorstand
Gräfestraße 24
06110 Halle
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Telefon (Mobil) 0160 4931869
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