
„Zur dualen Ausbildung gehören mindestens zwei Lernorte: der Ausbildungsbetrieb und die Berufsschule. Welche Berufsschule die Auszubildenden besuchen, richtet sich nach dem Schulgesetz, den Schulentwicklungsplanungen und den einschlägigen Verwaltungsvorschriften“, sagt die Vizepräsidentin der Handwerkskammer Halle, Britta Grahneis.
Auszubildende aus anderen Landkreisen dürften daher nicht aus finanziellen Erwägungen der Verwaltung grundsätzlich vom Unterricht an der zuständigen Berufsschule ausgeschlossen werden. Die Debatte in Halle verunsichere Ausbildungsbetriebe im gesamten Kammerbezirk.
Eine Drohkulisse hilft niemandem und kann die zuletzt positive Entwicklung der Ausbildungszahlen gefährden.
Britta Grahneis, Vizepräsidentin der Handwerkskammer Halle
„Gastschulbeiträge für den Besuch einer Berufsschule sind nicht mehr zeitgemäß und wurden zu Recht aus dem Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt gestrichen. Die Finanzierung muss stattdessen im kommunalen Finanzausgleich innerhalb des Landes verlässlich geregelt werden. Hier besteht Handlungsbedarf. Eine Drohkulisse hilft niemandem und kann die zuletzt positive Entwicklung der Ausbildungszahlen gefährden“, so Grahneis.