
Durch das Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung wurde am 1. Januar 2020 eine gesetzliche Mindestausbildungsvergütung für Auszubildende in Deutschland eingeführt. Seitdem legt der Gesetzgeber verbindlich die Höhe der Mindestausbildungsvergütung und deren Steigerungsrate fest. Abweichungen von diesen Vergütungssätzen sind nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.