Zahlreiche Entscheidungen im Zuge der Corona-Pandemie auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene orientieren sich an der Systemrelevanz von Berufen. Das betrifft unter anderem die Frage von Schließung oder Offenhalten von Geschäften und Betrieben, Notbetreuung in Kitas und Schulen und Ausnahmen von Ausgangssperren.
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat nun ein Übersicht systemrelevanter Berufe im Handwerk veröffentlicht, die Entscheidungsträgern (beispielsweise Städte und Landkreise) ein Grundverständnis über den unverzichtbaren Beitrag zahlreicher Handwerksunternehmen vermitteln soll. Sie ist als eine Orientierungs- und Argumentationshilfe anzusehen.
Bisher müssen mit der derzeitigen Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe geschlossen bleiben, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo- und Logotherapien sowie Podologie bleiben weiter möglich.
Die Liste des ZDH kann hier heruntergeladen werden. Auch die aktuelle Eindämmungsverordnung steht zum Download bereit.