Die Bundesregierung hat das vierte Bürokratieentlastungsgesetz verabschiedet. In dem Gesetz sind verschiedene Maßnahmen zur Entlastung der Wirtschaft von Bürokratie vorgesehen, wie zum Beispiel eine Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für steuerliche Unterlagen.
„Bürokratieabbau ist aus Sicht der Betriebe wichtiger denn je. Die Unternehmen beklagen seit Jahren eine Zunahme an bürokratischen Pflichten, deren Sinn durchaus nicht immer ersichtlich ist. Die jetzt beschlossenen Maßnahmen können daher nur ein erster Schritt sein, dem weitere folgen müssen“, so Dirk Neumann, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Halle.
„Der Gesetzgeber sieht häufig identische Regeln für kleine und große Betriebe vor. Allerdings gibt es in der Regel im Handwerksbetrieb kaum Verwaltungspersonal, das solche zeitintensiven Aufgaben ausführen kann“, so Neumann.