Die aktuellen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie betreffen viele Unternehmen direkt oder indirekt durch angeordnete Schließungen. Seitens der Bundesregierung sollen die Betroffenen mit einer „außerordentlichen Wirtschaftshilfe“, der sogenannten Novemberhilfe, unterstützt werden. Die Betroffenen erhalten Hilfe in Form von Zuschüssen. Der Zuschuss beträgt 75 Prozent des jeweiligen durchschnittlichen Umsatzes im November 2019, tageweise anteilig für die Dauer der Corona-bedingten Schließungen.
Soloselbständige können als Vergleichsumsatz alternativ den durchschnittlichen Monatsumsatz im Jahre 2019 zugrunde legen. Bei Antragsberechtigten, die nach dem 31. Oktober 2019 ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen haben, kann als Vergleichsumsatz der Monatsumsatz im Oktober 2020 oder der monatliche Durchschnittsumsatz seit Gründung gewählt werden.
Anträge auf Novemberhilfe können bis zum 31.01.2021 gestellt werden.
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Quelle: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de