Meister des Maurer-, Betonbauer- und Zimmererhandwerks in Sachsen-Anhalt dürfen Bauanträge für kleinere Bauvorhaben eigenständig erstellen und einreichen – ohne Freigabe durch Architekten oder Ingenieurbüros. Zur sicheren und praxisgerechten Anwendung der kleinen Bauvorlageberechtigung bietet das Bildungs- und Technologiezentrum einen Fortbildungskurs an. Nächster Termin: 25. September 2026
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Durch die Änderung der Bauordnung können Zimmerer- und Maurer und Betonbaumeister die Bauvorlage selbst erstellen und einreichen. Foto: contrastwerkstatt/Adobe Stock
Seit März 2021 können Meister des Maurer- und Betonbauer- sowie des Zimmerer-Handwerks in Sachsen-Anhalt ohne Freigabe durch ein Architektur- oder Ingenieurbüro kleinere Bauwerke selbst planen und die Unterlagen zur Genehmigung einreichen. Um das in der Meisterschule erlernte Wissen zur Anwendung der kleinen Bauvorlageberechtigung aufzufrischen, bietet das Bildungs- und Technologiezentrum in Halle-Osendorf einen Fortbildungskurs an.
Die kleine Bauvorlageberechtigung gilt für die Gebäudeklassen 1 bis 2 und umfasst die Planung von Gebäuden bis zu 400 Quadratmetern sowie die Erstellung des dazugehörigen Bauantrags. Wohnhäuser dürfen höchstens zwei Einheiten haben.
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Dorit Foerst-Keller Fachbereichsleiterin Farbtechnik/Unternehmensführung
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