
„Wer viele Jahre gearbeitet und dabei unterdurchschnittlich verdient hat, soll künftig einen Grundrentenzuschlag erhalten. Er wird zusammen mit der gesetzlichen Rente ausgezahlt“ heißt es auf der Website der Deutschen Rentenversicherung. Die im Jahr 2021 eingeführte Grundrente ist kein eigenständiges Rentenmodell, sondern ein Zuschlag zur bestehenden gesetzlichen Rente.
Selbstständige Handwerker der zulassungspflichtigen Handwerke können unter bestimmten Bedingungen eine solche Grundrente erhalten. Da sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, müssen sie mindestens 18 Jahre Pflichtbeiträge eingezahlt haben. Diese Beitragszeiten zählen als Grundrentenzeiten, sodass daraus ein Anspruch auf den Grundrentenzuschlag resultieren kann.
Um die Grundrente zu erhalten, müssen aber bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- Mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten: Dazu zählen Pflichtbeiträge aus Berufstätigkeit, Kindererziehungszeiten, Pflegezeiten sowie Zeiten mit Leistungen bei Krankheit oder Rehabilitation.
- Einkommensgrenze: Der Durchschnittsverdienst darf nicht höher als 80 % des bundesweiten Durchschnittsverdienstes sein, mindestens aber 30 %.
- Automatische Prüfung: Die Rentenversicherung prüft automatisch, ob ein Anspruch besteht – ein Antrag ist nicht erforderlich.
Die entscheidende Bedingung bleibt die Mindestanzahl von 33 Jahren Grundrentenzeiten, die neben Pflichtbeiträgen auch Zeiten der Kindererziehung, Pflege oder Krankheitsleistungen umfassen können. Wer nur 18 Jahre eingezahlt hat, muss weitere rentenrelevante Zeiten nachweisen, um die 33 Jahre zu erreichen.
Freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung hingegen werden nicht berücksichtigt. Dies hat das Bundessozialgericht in seiner Sitzung vom 05.06.2025 (Az.: B 5 R 4/24 R) festgestellt. Begründung: Die Grundrente soll sicherstellen, dass sich die langfristige Beitragszahlung für diejenigen lohnt, die gesetzlich dazu verpflichtet sind. Denn im Gegensatz zu freiwillig Versicherten können sich Pflichtversicherte ihrer Beitragspflicht nicht entziehen. Sie tragen in der Regel durch längere Beitragszeiten und höhere Beiträge in wesentlich stärkerem Maße zur Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung bei.