
Da die Bestimmungen des Fahrpersonalrechts über Lenk- und Ruhezeiten für Kraftfahrer und deren Kontrolle durch digitale Tachographen auch Unternehmen des Handwerks betreffen können, sollten sich die betroffenen Handwerksbetriebe über die Austauschpflichten für Tachografen rechtzeitig informieren. Der Zentralverband des deutschen Handwerks hat dazu die wichtigsten Informationen zusammengestellt:
Hinweis Tachographen: Austauschpflichten für grenzüberschreitenden Verkehr ab 2025
Zu beachten ist die Pflicht zum Austausch älterer Tachographen in „intelligente“ Tachographen (2. Version) für den grenzüberschreitenden Verkehr bis zum 31. Dezember 2024 bzw. bis zum 18. August 2025 ab 3,5 t zulässige Gesamtmasse (zGM). Zudem gilt ab dem 1. Juli 2026 eine Tachographenpflicht für Fahrzeuge zwischen 2,5 und 3,5 t zGM im grenzüberschreitenden Verkehr, soweit sie nicht unter die Ausnahme fallen.