
Die sachsen-anhaltische Meistergründungsprämie wurde durch eine neue Richtlinie bis Ende 2026 verlängert. Damit möchte das Land Handwerksmeister fördern, die den Weg in die Selbständigkeit wagen. Diese können einen Zuschuss von 10.000 Euro für eine erstmalige Gründung in Sachsen-Anhalt erhalten. Dabei werden Ausgaben für Investitionen und Betriebsmittel für Neugründungen und Übernahmen gefördert.
Meistergründungsprämie: zunächst den Kontakt zur Kammer suchen
Die für den beabsichtigten Unternehmenssitz zuständige Handwerkskammer bestätigt nach Prüfung des Antrags und der dazu eingereichten Unterlagen die fachliche und persönliche Eignung des Gründers sowie die wirtschaftliche Tragfähigkeit und Nachhaltigkeit der beabsichtigten Neugründung bzw. Übernahme.
Die zur Erfüllung des Zuwendungszwecks erforderlichen Ausgaben für Investitionen und Betriebsmittel (ohne Investitionen in bauliche Infrastruktur, ohne Personalausgaben und Unternehmerlohn) müssen mindestens 15.000 Euro betragen.
Bewilligungsstelle und auszahlende Stelle ist die Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Bei ihr stellen Sie auch den entsprechenden Antrag und können die geltenden Richtlinien einsehen.