
Der Westdeutsche Handwerkskammertag (WHKT) hat vor diesem Hintergrund einen Flyer veröffentlicht. Das Informationsangebot entstand im Rahmen eines vom Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Klimaschutz und Energie (MWIKE) geförderten Projekts. Der Flyer bietet einen kompakten Überblick über bestehende Unterstützungs- und Absicherungsoptionen für selbstständige Handwerkerinnen.
Einschätzung des ZDH: Absicherung unzureichend
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) sieht weiterhin deutlichen politischen Handlungsbedarf.
ZDH?Position:
- Die soziale Absicherung schwangerer Selbstständiger ist derzeit unzureichend.
- Nach der Geburt können Unternehmerinnen meist keine längere Auszeit nehmen und müssen Vertretungen selbst organisieren und finanzieren.
- Besonders belastend wird die Situation, wenn aufgrund gesundheitlicher Risiken typische Tätigkeiten im Handwerk während der Schwangerschaft nicht mehr ausgeübt werden können – etwa langes Stehen im Friseurhandwerk, der Umgang mit Chemikalien in der Gebäudereinigung oder körperlich schwere Arbeiten.
- Beschäftigungsverbote nach dem Mutterschutzgesetz gelten nur für Arbeitnehmerinnen. Unternehmerinnen orientieren sich aus Schutzgründen häufig dennoch an diesen Vorgaben, müssen Arbeitsausfälle aber selbst abfedern.
Unternehmerisches Risiko durch Schwangerschaft
Ein längerer Ausfall kann für selbstständige Handwerkerinnen zu erheblichen wirtschaftlichen Risiken führen. Die Organisation von Ersatzkräften oder der zeitweise Rückzug aus dem Tagesgeschäft kann für den Betrieb zur Belastung werden.
Warum Verbesserungen notwendig sind
Damit mehr Frauen eine Unternehmensgründung oder Betriebsübernahme im Handwerk in Betracht ziehen, dürfen Schwangerschaft und Mutterschaft keine existenzielle Bedrohung darstellen. Eine bessere Absicherung und transparente Informationen sind zentrale Voraussetzungen, um die Selbstständigkeit für Frauen attraktiver und verlässlicher zu machen.