Informationen der Berater NiSV: Was Kosmetiker wissen müssen

Die Handwerkskammer Halle hat Informationen zur Verordnung gesammelt und auf einer Webseite übersichtlich veröffentlicht.

Kosmetik Laserbehandlung NiSV
Kosmetik: Laserbehandlung. Foto: Adobe Stock/Yakobchuk Olena

Die Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (kurz: NiSV) trat am 1. Januar 2021 in Kraft.

Seit dem 1. April 2021 müssen alle Kosmetikbetriebe die Geräte, die unter die NiSV fallen, bei der zuständigen Behörde melden. Neu erworbene Geräte sind spätestens 14 Tage nach Inbetriebnahme der Behörde zu melden.

Welche Anwendungen sind gemeint und welche Geräte fallen unter NiSV?

Diese und weiteren Fragen werden  hier auf dieser Webseite beantwortet.

Sie sind Mitgliedsbetrieb und haben Fragen zu diesem Thema?

Bitte wenden Sie sich an unsere Beraterin Elke Kolb.

Dipl.-Kauffrau Elke Kolb
Betriebswirtschaftliche Beraterin
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