
1. Erhöhung der Pendlerpauschale
Die Entfernungspauschale nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG beträgt ab 2026 einheitlich 0,38 Euro je Entfernungskilometer ab dem ersten Kilometer. Die bislang geltende Staffelung (0,30 Euro für die ersten 20 Kilometer) entfällt. Die Höchstgrenze von 4.500 Euro pro Jahr bleibt unverändert, bei Nutzung eines eigenen oder überlassenen Kraftwagens ist weiterhin ein höherer Abzug möglich. Zugleich wird die bislang befristete Mobilitätsprämie nach den §§ 101 ff. EStG entfristet, sodass diese auch über das Jahr 2026 hinaus in Anspruch genommen werden kann.
2. Erhöhung und Anpassung der Ehrenamtspauschalen
Ab 1. Januar 2026 wird die sogen. Übungsleiterpauschale nach § 3 Nr. 26 EStG von bisher 3.000 Euro auf 3.300 Euro angehoben. Die Ehrenamtspauschale nach § 3 Nr. 26a EStG wird von bisher 840 Euro auf 960 Euro angehoben.
Gleichzeitig wird der Wortlaut der Vorschrift so umgestellt, dass klargestellt wird, dass nur solche nebenberuflichen Tätigkeiten begünstigt werden, die der Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke dienen. Damit soll lediglich die bisherige Auslegung und Praxis der Finanzverwaltung klargestellt werden, eine Rechtsänderung ergibt sich daraus nicht. Im Handwerk sind regelmäßig solche Tätigkeiten begünstigt, die sich auf Bildungszwecke beziehen. Da die Handwerkskammern, Innungen und Kreishandwerkerschaften den satzungsgemäßen Zweck der Berufsbildung im Sinne des § 52 Nr. 7 AO verfolgen (vgl. §§ 54 Abs. 1 Nr. 3 bis 6, 87 Nr. 2 und 91 Abs. 1 Nr. 7a HwO), dient nach Auffassung des ZDH die ehrenamtliche Tätigkeit in den Gremien und Organen der Handwerkskammern, Innungen und Kreishandwerkerschaften immer auch dem gemeinnützigen Zweck der Bildung.
3. Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen
Ab dem 1. Januar 2026 wird der Umsatzsteuersatz für die Abgabe von Speisen im Rahmen von Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen von 19 auf 7 Prozent gesenkt. Hiervon profitieren im Handwerk alle Lebensmittelgewerke, die Speisen zum Vor-Ort-Verzehr sowie Partyservice- und Cateringleistungen anbieten.
Quelle: ZDH