Rechtsnews Transparenzregister: Verstöße werden geahndet

Auch ein Teil der Handwerksbetriebe ist betroffen: Sie müssen die wirtschaftlich Verantwortlichen des Unternehmens dem Transparenzregister melden. Wer dies nicht tut, dem droht seit 1. April für den gegen die Erstmeldung ein Bußgeld.

Screenshot der Website Transparenzregister
Screenshot der Website Transparenzregister

Der Vollzug der Bußgeldvorschriften bei Verstößen gegen die Erstmeldung der wirtschaftlich Berechtigten an das Transparenzregister wurde zeitlich gestaffelt und beginnt für bestimmte Gesellschaften mit dem 1. April 2023. Auch die vom Transparenz-Finanzinformationsgesetz Geldwäsche betroffenen Handwerksbetriebe sollten – soweit noch nicht geschehen – ihren entsprechenden Meldefristen unverzüglich nachkommen. Für Vereine hingegen wurden die Meldungen an
das Transparenzregister grundsätzlich vom zuständigen Vereinsregister vorgenommen. Achtung: Dies gilt nicht für Rechtsformen nach der Handwerksordnung wie z.B. Bundes- und Landesinnungsverbände.

Der Vollzug der in Rede stehenden Bußgeldvorschriften wurde wie folgt gestaffelt:

  • für Aktiengesellschaften (AG, SE) sowie Kommanditgesellschaften auf Aktien bis zum 31. März 2023
  • für Gesellschaften mit beschränkter Haftung, (Europäische) Genossenschaften und Partnerschaften bis zum 30. Juni 2023
  • für sonstige Gesellschaften, insbesondere eingetragene Personengesellschaften bis zum 31. Dezember 2023.

Sollte ein Unternehmen seinen Mitteilungsverpflichtungen bislang noch nicht nachgekommen sein, so besteht nach Ablauf der jeweils relevanten Frist die Gefahr eines Bußgeldes.

Wenn die Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten der registerführenden Stelle nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig mitgeteilt werden, kann ein Bußgeld bei vorsätzlicher Begehung von bis zu 150.000 Euro sowie von bis zu 100.000 Euro bei leicht-fertiger Begehung verhängt werden.

Bei schwerwiegenden, wiederholten oder systematischen Verstößen kann das Bußgeld bis zu 1.000.000 Euro oder bis zum Zweifachen des aus dem Verstoß gezogenen wirtschaftlichen Vorteils betragen.

Link zum Transparenzregister

Transparenzregister

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