
Aktuell nutzen verschiedene Anbieter offenbar die Kommunikationsplattform Microsoft Teams, um Personen – ohne deren Einwilligung gezielt werbend anzusprechen. Nach Informationen der Wettbewerbszentrale geschieht dies über die Nutzung von E-Mail-Adressen sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Geschäftskunden, etwa für Konsumgüter oder Personaldienstleistungen.
Aus Sicht der Wettbewerbszentrale ist eine solche Form der Werbung nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verboten, da die Verwendung von Collaboration Software wie Microsoft Teams zum Zwecke der Direktwerbung einen Fall von unzumutbarer Belästigung (gem. § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG) darstellt. Hiernach benötigt Werbung über „elektronische Post“ eine vorherige ausdrückliche Einwilligung des Adressaten. Für Anwendungen wie Zoom kann nichts anderes gelten als bei Kontaktaufnahmen per SMS oder über soziale Medien. Diese sind in der Rechtsprechung neben E-Mails bereits als „elektronische Post“ anerkannt.
Verbraucher wie auch Unternehmer dürfen daher ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung nie auf diesem Wege zu Werbezwecken kontaktiert werden.
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