Nach Einschätzung der Handwerkskammer Halle werden die beschlossenen Änderungen bei den abfallrechtlichen Vorschriften Auswirkungen auf das Handwerk haben. Diese werden die Pfandpflicht deutlich ausweiten und bei bestimmten Einwegkunststoffverpackungen das zwingende Angebot einer Mehrwegverpackung zu identischem Preis vorschreiben.
„Uns ist unverständlich, dass zu einer Phase, in der die Unternehmer an der Bewältigung einer schweren Krise arbeiten, neue abfallrechtliche Auflagen für das Handwerk beschlossen werden“, erklärt Dirk Neumann, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Halle.
Trotz aller Übergangs- und Ausnahmeregelungen für kleine Betriebe wird nach seiner Auffassung das Handwerk so im Wettbewerb zusätzlich belastet. Die Beschränkung des Sortiments und daraus folgende Umsatzeinbußen seien die Folge. Leider würde immer der Weg administrativer Vorschriften gegangen, anstatt intelligente Lösungen einzufordern.