
Die Rentenkommission der Bundesregierung hat erste Vorschläge für eine Reform der Altersvorsorge in Deutschland unterbreitet. Nach Ansicht der Handwerkskammer sollten dafür Wahlmöglichkeiten für Unternehmer bestehen. Im Handwerk sind Unternehmer in den meisterpflichtigen Gewerken verpflichtet, insgesamt 18 Jahre nach der Eintragung in die Handwerksrolle Pflichtbeiträge an die gesetzliche Rentenversicherung zu entrichten. Somit sind diese Unternehmer mit einer Basisrente abgesichert.
„Aus Kostengründen sorgen Selbständige jedoch teilweise nicht ausreichend für das Alter vor. Das hat die Politik richtig erkannt. Deshalb sind Reformen notwendig. Allerdings muss es Selbständigen selbst überlassen bleiben, wie sie ihrer Vorsorgepflicht nachkommen. Neben der gesetzlichen Rentenversicherung kommen auch andere Modelle infrage. Es ist Sache der Handwerker, zu entscheiden, welche Art der Absicherung sie wählen.“
Thomas Keindorf, Präsident der Handwerkskammer Halle