Wehrdienst Was wird sich ändern?

Anfang Dezember stimmte der Bundestag für das Wehrdienst-Modernisierungsgesetz, das am 19. Dezember den Bundesrat passieren soll. Derweil fordern Handwerksorganisationen die Möglichkeit, den Zivildienst künftig auch im Handwerk möglich sein sollte.

Bundeswehr Wehrdienst Soldat
Maik Meid/Adobe Stock

Ziele des Gesetzes sind, die Wehrerfassung zu reaktivieren und zu modernisieren sowie den Freiwilligen Wehrdienst neu zu gestalten. Der Aufwuchs der Streitkräfte soll dabei zunächst auf freiwilliger Basis erreicht werden. Die Beschlussempfehlung sieht unter anderem folgende Änderungen am ursprünglichen Gesetzesentwurf der Regierung betreffend das Wehrpflichtgesetz, das Soldatengesetz, das Soldatenversorgungsgesetz, die Berufsförderungsverordnung und anderer Regelungen vor:

Änderungen im Wehrpflichtgesetz

Der Bundestag soll durch das Gesetz über die Einsetzung einer Bedarfswehrpflicht entscheiden, wenn es die verteidigungspolitische Lage oder die Personallage der Streitkräfte erfordert. Übersteigt die Zahl der Wehrpflichtigen den Bedarf, kann für die Auswahl der Pflichtigen nach Ausschöpfung aller anderen Maßnahmen ein Zufallsverfahren vorgesehen werden. (§ 2a WPflG-E)

Die Aufforderung zur Abgabe einer Bereitschaftserklärung soll vollständig durch automatische Einrichtungen erlassen werden können. Informationen über die Bundeswehr oder über gesetzlich geregelte Freiwilligendienste können beigefügt werden. (§ 15 a Abs. 1 WPflG-E)

Ein Einberufungsbescheid zu einer Wehrübung, die als Bereitschaftsdienst nach § 6 Abs. 6 WPflG angeordnet wurde oder nicht länger als drei Tage dauert, soll auch per gewöhnlichem Standardbrief durch die Bundeswehr zugestellt werden können. (§ 44 Abs. 1 WPflG-E)

Änderungen im Soldatengesetz

Freiwillige Wehrdienstleistende (FWDL), die sich erstmalig für einen Wehrdienst mit Dienstantritt ab dem 1. Januar 2026 verpflichten und einen durchgängigen Wehrdienst von mindestens zwölf Monaten geleistet haben, sollen auf Antrag einen einmaligen Zuschuss (bis zu 3.500 €) für den erstmaligen Erwerb der Fahrerlaubnis der Klasse B oder auch einen einmaligen Zuschuss (bis zu 5.000 €) für den erstmaligen Erwerb der Fahrerlaubnis der Klasse C oder C1 erhalten. (§ 31b Abs. 1 SG-E und § 31c SG-E)

Der Freiwillige Wehrdienst soll als staatsbürgerliches Engagement mindestens auf sechs Monate angelegt sein und maximal elf Monate dauern. Die ersten sechs Monate sollen als Probezeit gelten. (§ 58b SG-E)

Es soll gesetzlich festgeschrieben werden, dass bis 2035 der Aufwuchs der Streitkräfte auf 460.000 Soldatinnen und Soldaten – davon 260.000 aktive Soldatinnen und Soldaten und mindestens 200.000 Reservistinnen und Reservisten – zur Erfüllung der NATO-Fähigkeitsziele erfolgen soll. (§ 91 Abs. 1 SG-E)

Änderung im Soldatenversorgungsgesetz

Von der Berufsförderung durch den Berufsförderungsdienst sollen auch FWDL sowie Soldatinnen und Soldaten auf Zeit umfasst sein. Auch für Wehrdienstzeiten unter vier Jahren sollen so Maßnahmen zum Berufseinstieg für diesen Personenkreis ermöglicht werden. Im Einzelfall soll auch für FWDL die Teilnahme an Maßnahmen der schulischen und beruflichen Bildung anderer Anbieter gefördert werden, soweit die Voraussetzung dafür vorliegen. (§ 6 Abs. 1 SVG und § 6 Abs. 2 SVG)

Änderung in der Berufsförderungsverordnung

Die Einschränkung bei der Eingliederungshilfe für Soldatinnen und Soldaten auf Zeit, die keinen Anspruch auf Förderung nach der schulischen oder beruflichen Bildung nach § 7 SVG erworben haben, soll gestrichen werden. (§ 31 Abs. 4 BFöV-E)

Sonstiges

Der Wehrsoldgrundbetrag für FWDL soll auf mindestens 2.600 € brutto festgelegt werden. Die verpflichtende Musterung soll ab dem 1. Juli 2027 erfolgen. Auch Männer ab Geburtsjahrgang 2001 sollen Informationen und einen zur Bereitschaftserklärung vergleichbaren Online-Fragebogen erhalten, den sie freiwillig ausfüllen können. Darüber hinaus sollen auch frühere Jahrgänge sukzessive angesprochen und über die Tätigkeit der Streitkräfte informiert werden.

Darüber hinaus soll auch die Attraktivität der Freiwilligendienste gesteigert werden, um die Zahl von 100.000 Freiwilligendienstleistenden pro Jahr zu erreichen. Am Prinzip der Arbeitsmarktneutralität soll dabei festgehalten werden. Außerdem soll perspektivisch ein Freiwilligendienst im Bevölkerungsschutz implementiert werden, in welchem Modellprojekte auch des freiwilligen Handwerksjahres gemeinsam mit den Handwerkskammern integriert werden sollen.

Das Handwerksorganisationen wie der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) setzen sich dafür ein, dass junge Menschen einen möglichen Zivildienst künftig auch in Handwerksbetrieben absolvieren können.

Dazu sagte Holger Schwannecke, Generalsekretär des ZDH:

„Im Fall einer Bedarfswehrpflicht mit neuem Zivildienst sollte auch das Handwerk eine entscheidende Rolle für die Orientierung junger Menschen spielen. Denn das Handwerk ist für die Sicherheit und Versorgung der Gesellschaft entscheidend, sei es beim Bau und Erhalt unserer Infrastruktur oder der Daseinsvorsorge durch Lebensmittel- und Gesundheitshandwerke. Ein gut gestalteter Dienst kann jungen Menschen Orientierung in einem sicherheits- und gesellschaftsrelevanten Bereich geben und ihnen den Einstieg in den Arbeitsmarkt erleichtern. Wichtig ist aber, dass ein solcher Dienst praktikabel bleibt.

Im Handwerk denken wir vor allem über freiwillige Modelle nach, die jungen Menschen Orientierung geben und gleichzeitig Betriebe stärken. Das stärkste Beispiel ist das Freiwillige Handwerksjahr. Junge Menschen arbeiten ein Jahr lang in einem Betrieb mit, lernen verschiedene Gewerke und handwerkliche Tätigkeiten kennen und finden heraus, ob eine Ausbildung zu ihnen passt. Dieses Modell läuft bereits in mehreren Regionen sehr erfolgreich. Genau deshalb kann es auch eine Blaupause sein, wie Zivildienst und Handwerk sinnvoll zusammengedacht werden könnten. Praxisnah, orientierend und mit echtem Mehrwert für junge Menschen, für die Gesellschaft und für die Betriebe.“

Quelle: ZDH