Berufsschule Wirtschaftskammern fordern sofortige Planungssicherheit bei der Berufsschulbeschulung

Streit um Gastschulbeiträge darf Ausbildungsbetriebe nicht erneut verunsichern. Das Land Sachsen-Anhalt muss endlich eine verbindliche Lösung schaffen.

Holzbuchstaben in einem Setzkasten bilden waagerecht das Wort „SCHULE“ und senkrecht das Wort „BERUF“.
Adobe Stock/studio v zwölf

Die vier gewerblichen Wirtschaftskammern Sachsen-Anhalts fordern von der Landesregierung eine schnelle, verbindliche und landesweit einheitliche Regelung zur Finanzierung der Regional- und Landesfachklassen. Die ungeklärte Finanzierung der Berufsschulbeschulung darf nicht länger zulasten der Ausbildungsbetriebe und Auszubildenden gehen.

Im Zuge der Schulgesetznovelle wurden die Gastschulbeiträge abgeschafft. Dies sind Zahlungen, die bisher von Landkreisen oder kreisfreien Städten geleistet werden mussten, wenn Schülerinnen und Schüler einen Landkreis oder eine kreisfreie Stadt besuchen mussten, weil die Beschulung vor Ort nicht gewährleistet war. Dazu gehören die vom Land festgelegten Landes- und Regionalfachklassen.

Prof. Dr. Thomas Brockmeier, Hauptgeschäftsführer der IHK Halle-Dessau: „Die Abschaffung der Gastschulbeiträge erfolgte aufgrund der Fehlanreize zurecht. Allerdings wurde versäumt, den ebenfalls notwendigen finanziellen Ausgleich durch das Land Sachsen-Anhalt für die Kommunen zu regeln. Solange das Land keine verbindliche Regelung zur Kompensation der entstehenden Finanzierungslücke trifft, ist insbesondere die Beschulung von Schülerinnen und Schülern aus dem ländlichen Raum nicht dauerhaft gesichert. Ausbildungsverhältnisse werden damit ernsthaft gefährdet.“

Kommunale Einzelvereinbarungen sind keine Lösung

Die aktuellen Stadtratsbeschlüsse in Halle (Saale) und Magdeburg, die Finanzierung der Beschulung auswärtiger Berufsschülerinnen und Berufsschüler künftig über individuelle Vereinbarungen zwischen den Schulträgern regeln zu wollen, verdeutlichen den dringenden Handlungsbedarf. Es ist nicht davon auszugehen, dass landesweit flächendeckend entsprechende bilaterale Finanzierungsvereinbarungen zustande kommen. Damit drohen erhebliche Unsicherheiten bei der Finanzierung und Sicherstellung der Beschulung auswärtiger Auszubildender. Um eine verlässliche und landesweit einheitliche Finanzierung der Berufsschulbeschulung zu gewährleisten, bedarf es daher dringend einer verbindlichen Regelung durch das Land Sachsen-Anhalt.

Die Wirtschaftskammern lehnen solche bilateralen Sonderwege entschieden ab.

Es ist aus ihrer Sicht nicht hinnehmbar, dass die Beschulung von Auszubildenden von kommunalen Finanzierungsverhandlungen abhängig gemacht wird oder Aufnahmebeschränkungen im Raum stehen.

Darüber hinaus fordern die Wirtschaftskammern eine bürokratiearme und praktikable Finanzierungslösung, die keine zusätzlichen personellen Ressourcen durch aufwendige Zahlungs- und Abrechnungsverfahren zwischen den Schulträgern bindet. Eine landesweit einheitliche und verbindliche Finanzierungsregelung durch das Land Sachsen-Anhalt würde solche Verfahren überflüssig machen, die kommunalen Verwaltungen entlasten und zugleich die dringend notwendige Planungssicherheit für alle Beteiligten schaffen.

Wir halten es für absolut unzulässig, dass einzelne Kommunen durch eigene Finanzierungsforderungen neue Unsicherheiten für die betriebliche Ausbildung schaffen. Die Unternehmen und Auszubildenden dürfen nicht zum Spielball kommunaler Haushaltsinteressen werden.

Burghard Grupe, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Magdeburg

Rechtsverbindlichkeit und Durchsetzung der Schulpflicht

Die Sicherstellung und konsequente Durchsetzung der Berufsschulpflicht muss oberste Priorität haben. Ausbildungsbetriebe und Auszubildende benötigen die rechtliche Gewissheit, dass der Berufsschulunterricht unabhängig von kommunalen Finanzierungsstreitigkeiten gewährleistet ist. Bilaterale Vereinbarungen zwischen Schulträgern dürfen weder die Erfüllung der Schulpflicht gefährden noch zu Aufnahmebeschränkungen führen.

André Rummel, Hauptgeschäftsführer der IHK Magdeburg: „Unsere Ausbildungsbetriebe brauchen rechtsverbindliche Regelungen und verlässliche Rahmendbedingungen. Gerade angesichts langer Schulwege, wachsender Mobilitätsherausforderungen und fehlender Azubiwohnangebote dürfen keine weiteren Hürden für die berufliche Ausbildung entstehen.“

Gefahr für die Ausbildungsbereitschaft

Die Wirtschaft investiert erhebliche personelle und finanzielle Mittel in die Ausbildung junger Menschen. Dafür müssen sie frühzeitig wissen, wo und unter welchen Bedingungen ihre Auszubildenden beschult werden.

Wenn Unternehmen immer wieder mit kurzfristigen Änderungen, ungeklärten Zuständigkeiten und neuen finanziellen Streitigkeiten konfrontiert werden, riskieren wir einen Rückzug aus der Ausbildung. Angesichts des Fachkräftemangels kann sich Sachsen-Anhalt das nicht leisten.

Dirk Neumann, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Halle (Saale)

Die Wirtschaftskammern fordern deshalb einen landesweit einheitlichen, auskömmlichen Finanzausgleich für Regional- und Landesfachklassen. Die erforderlichen Mittel müssen im Landeshaushalt 2027 verbindlich berücksichtigt werden. Die Wirtschaft erwartet zudem, dass sich alle relevanten Akteure zeitnah an einen Tisch setzen und gemeinsam für eine zügige Umsetzung der bereits geplanten Lösungen sorgen.

Nur eine verlässliche Finanzierungsregelung schafft die notwendige Planungssicherheit für Ausbildungsbetriebe, Auszubildende und Schulträger und sichert die berufliche Bildung im Land dauerhaft ab.