
Am 29. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Webseiten, über die Verbraucherverträge mittels E-Commerce (B2C-E-Commerce) ermöglicht werden, müssen künftig so ausgestaltet sein, dass sie von Menschen mit Beeinträchtigungen ohne Erschwernis genutzt werden können. Kleinstunternehmen sind davon ausgenommen.