Informationen für Handwerksbetriebe Barrierefreiheit von Webseiten

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat Informationen zum Thema Barrierefreiheit auf Webseiten für Handwerksunternehmen zusammengestellt.

Hand tippt auf einem Laptop
pexels/cottonbro studios

Am 29. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Webseiten, über die Verbraucherverträge mittels E-Commerce (B2C-E-Commerce) ermöglicht werden, müssen künftig so ausgestaltet sein, dass sie von Menschen mit Beeinträchtigungen ohne Erschwernis genutzt werden können. Kleinstunternehmen sind davon ausgenommen.

Der ZDH hat wichtige Informationen zum Thema zusammengestellt:

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Sven Sommer
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