Wettbewerbszentrale Irreführende Werbung zur Energiewende

Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. (Wettbewerbszentrale) ist gegen die Werbung eines Vermittlers für Photovoltaik-Anlagen vorgegangen.

Photovoltaikanlage auf einem Dach
pixabay/RoyBuri

Die Anzeige warb in einer Kleinanzeigen-App wie folgt: „Solarpflicht: Hausbesitzern drohen bis zu 5.000 Euro Strafe“. Diese Werbung wurde mit dem Bild eines ängstlich dreinblickenden alten Mannes illustriert.

Nach Auffassung der Wettbewerbszentrale ist diese Werbung irreführend. Die angesprochenen Nutzer – Eigentümer selbst genutzter Häuser – verstehen die Anzeige so, dass sie jetzt unmittelbar tätig werden müssten, und ihnen sonst Bußgelder drohten. Das ist aber nicht zutreffend. Denn eine bundesweite „Solarpflicht“, bei der solche Eigentümer ihr Haus anlasslos nachrüsten müssen, existiert nicht. Zwar schreiben manche Landesgesetze vor, dass bei wesentlichen Umbauten des Daches bzw. einer grundlegenden Dachsanierung eine PV-Anlage errichtet werden muss – so bspw. in Berlin und Baden-Württemberg. In anderen Ländern wie Nordrhein-Westfalen greift eine solche Pflicht dagegen erst ab 2026. Das Landesrecht wieder anderer Bundesländer wie Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein sieht eine „Solarpflicht“ nur für bestimmte gewerbliche Objekte vor. In wieder anderen Bundesländern wie Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Thüringen gibt es derzeit gar keine solche Pflicht. In dem Verfahren wird das Landgericht Bremen voraussichtlich im Januar sein Urteil verkünden (Az.: 9 O 345/24).

Im Zusammenhang mit der Energiewende beobachtet die Wettbewerbszentrale derzeit, dass in vielen Werbemitteln mit Angst der Verbraucher geworben wird. So wird beispielsweise in Anzeigen für die Vermittlung von Photovoltaik-Anlagen davor gewarnt, „teure Fehler“ zu machen. In anderen Anzeigen warnen Unternehmen vor vermeintlich „fiesen Tricks der Wärmepumpen-Branche“´. Im Zusammenhang mit Angst vor Wärmepumpen ist die Wettbewerbszentrale auch gegen die Werbung des Herstellers einer „alternativen“ Elektroheizung vorgegangen, die vermeintlich förderfähig und effizienter sei als eine Wärmepumpe, was nicht zutreffend war.

Allerdings werden nicht alle Werbemaßnahmen, die auf die Angst vor der Energiewende setzen, die Schwelle zu einer irreführenden oder unlauteren Werbung überschreiten. Die Wettbewerbszentrale wird die Werbung in diesem Bereich im Blick behalten und bei begründeten Beschwerden gegen unlautere Werbung vorgehen.

Quelle: Wettbewerbszentrale

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