
Die neue EU-Verpackungsverordnung ist bereits in Kraft, die meisten Pflichten gelten jedoch erst seit Mitte August. Sie sieht unter anderem zusätzliche Nachweis-, Registrierungs- und Lizenzierungspflichten für Betriebe vor, die Waren grenzüberschreitend innerhalb der EU versenden. Dies kann laut Thomas Keindorf, Präsident der Handwerkskammer Halle, von vielen Kleinunternehmen im Handwerk kaum bewältigt werden.
Die neue Verordnung ist ein Musterbeispiel für überbordende Bürokratie ohne Mehrwert.
Thomas Keindorf, Präsident der Handwerkskammer Halle
„Die neue Verordnung ist ein Musterbeispiel für überbordende Bürokratie ohne Mehrwert. Eine einzelne Lieferung ins Ausland darf für ein Handwerksunternehmen keinen solch hohen Aufwand auslösen. Wir fordern deshalb eine Bagatellgrenze, unterhalb derer Betriebe von den Pflichten ausgenommen werden“, sagt Keindorf. „Außerdem muss eine Meldung an das nationale Register ausreichen, die dann an die EU-Partner weitergegeben wird – statt Betriebe zu Einzelmeldungen in jedem EU-Mitgliedstaat zu verpflichten.“