Hinweis Neues „SV Meldeportal“ ist gestartet

Ab März nächsten Jahres ist sv.net nicht mehr verfügbar. Handwerksbetriebe, die das Portal bisher nutzen, müssen sich bis spätestens 29. Februar auf dem neuen SV Meldeportal anmelden.

Hand liegt auf einer Computertastatur
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Die Sozialversicherungsträger sind verpflichtet, eine Ausfüllhilfe zum elektronischen Austausch von Meldungen, Beitragsnachweisen, Bescheinigungen und Anträgen zur Verfügung zu stellen. Seit 2001 wird dieser Pflicht mit dem Online-Angebot „sv.net“ von Seiten der Krankenkassen nachgekommen. SV.net wird von etwa 550.000 Arbeitgebern genutzt.

Vor dem Hintergrund stetig steigender Anforderungen an den Datenaustausch musste das digitale Verfahren zur Meldung an die Sozialversicherung grundlegend angepasst werden. Entsprechend wird das neue „SV Meldeportal“, das seit Oktober freigeschaltet ist, ab 29. Februar 2024 sv.net komplett ersetzen. Bis zu diesem Termin müssen sich alle aktiven Nutzer auf dem neuen Portal angemeldet haben.

Handwerksbetriebe, die bisher sv.net nutzten, sollten sich daher beim SV Meldeportal anmelden. Auf  dieser Seite kann man mit der Registrierung beginnen. Allgemeine Informationen zum Meldeportal gibt es hier. Es gibt ebenfalls einen umfangreichen Flyer zum neuen Portal.

Die Nutzung des SV-Meldeportals ist in den Jahren 2023 und 2024 kostenfrei, sofern sich Arbeitgeber bis zum 31.03.2024 als Nutzer registrieren. Erst ab 2025 ist die Nutzung des SV-Meldeportals grundsätzlich kostenpflichtig.

Quelle: ZDH-Rundschreiben