Finanzgericht Neuwahl ehrenamtlicher Richter

Für das Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt werden ehrenamtliche Richter gesucht.

Die Amtszeit der derzeit beim Finanzgericht Sachsen-Anhalts in Dessau-Roßlau ehrenamtlich tätigen Richter endet am 30. September 2025. Für die folgenden fünf Jahre müssen erneut Richter gewählt werden. Eine Wiederwahl ist zulässig.

Zur Vorbereitung der Wahl erstellt das Finanzgericht eine Vorschlagsliste:

Gesucht werden Bürgerinnen und Bürger, die bereit sind, das Amt eines ehrenamtlichen Richters zu übernehmen. Voraussetzungen für die Berufung zum ehrenamtlichen Richter (ergeben sich aus § 17 FGO):

Der ehrenamtliche Richter

  • muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
  • soll das 25. Lebensjahr vollendet haben.
  • soll seinen Wohnsitz oder seine gewerbliche oder berufliche Niederlassung in Sachsen-Anhalt haben.

Auf wenn die genannten Voraussetzungen erfüllt sind, kann im Einzelfall ein Ausschlussgrund vorliegen. Außerdem können Angehörige bestimmter Berufe nicht zu ehrenamtlichen Richtern gewählt werden. Die Einzelheiten ergeben sich aus den Paragrafen 18 und 19 FGO (von Bedeutung ist fern § 20 FGO).

Bei Interesse bitte melden unter:

fg@justiz.sachsen-anhalt.de