
Mit 120 Euro pro Woche fördert das Land Sachsen-Anhalt Schüler, die in einem ausbildungsberechtigten Handwerksbetrieb im Land ein Praktikum machen. Voraussetzung ist, dass die Schüler mindestens 15 Jahre sind und eine allgemeinbildende Schule besuchen.
Wer erhält die Praktikumsprämie?
Schüler ab 15 Jahre, die an einer
- Sekundarschule,
- Gesamtschule,
- Gemeinschaftsschule,
- Förderschule oder
- einem Gymnasium oder an
- einer berufsbildenden Schule (Berufsvorbereitungsjahr, Berufsfachschule dual, berufliches Gymnasium oder einjährige Berufsschule ohne beruflichen Abschluss) (Nachweis über den Besuch einer berufsbildenden Schule (beispielsweise Schülerausweis) notwendig.)
lernen und ein Praktikum in Sachsen-Anhalt machen wollen.
Auch Schulabgänger können in ihren ersten Sommerferien nach Verlassen der Schule die Praktikumsprämie erhalten.
Jeder Schüler kann pro Jahr eine Praktikumsprämie für maximal vier Wochen erhalten – entweder für Praktika bei verschiedenen Betrieben oder bei einem Betrieb. Die Unternehmen müssen über eine Ausbildungsberechtigung verfügen.