Wichtiger Hinweis Rückmeldeverfahren zur Corona-Soforthilfe

Fördermittelempfänger der Corona-Soforthilfe werden derzeit aufgerufen, einen Abgleich zwischen ihrer ersten Einschätzung und dem tatsächlich eingetretenen Liquiditätsengpass vorzunehmen.

Corona Scrabble
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Mit der Corona-Soforthilfe wurden Solo-Selbständige sowie kleine und mittlere Unternehmen mit erheblichen coronabedingten Umsatzrückgängen unterstützt. Nun werden Fördermittelempfänger der Corona-Soforthilfe aufgerufen, einen Abgleich zwischen ihrer ersten Einschätzung und dem tatsächlich eingetretenen Liquiditätsengpass vorzunehmen.

Das Land Sachsen-Anhalt folgt damit den Vorgaben vom Bund, Überkompensationen zu identifizieren und zurückzuführen. Ein Hinweis auf solche Prüfungen erfolgte dazu durch die Investitionsbank Sachsen-Anhalt vorab in den jeweiligen Zuwendungsbescheiden.

Für die Prüfung werden in dem Zeitraum zwischen dem 22. April 2025 und dem 31. Mai 2025 Briefe an die betroffenen Fördermittelempfänger der Corona-Soforthilfe verschickt.

Die Rückmeldung erfolgt unbürokratisch online. Hierzu hat die Investitionsbank Sachsen-Anhalt ein digitales Rückmeldeverfahren im Kundenportal eingerichtet.

Weitere Informationen

Nähere Informationen zum Online-Rückmeldeverfahren finden Sie   hier (Investitionsbank Sachsen-Anhalt). Hier finden Sie auch eine Hotline, bei Fragen können Sie sich an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt wenden. Daneben steht Ihnen auch unsere Betriebsberatung für Rückfragen (Kontakt über Katrin Leistner) zur Verfügung und unterstützt sie gern bei der Bearbeitung der Rückmeldung.

Katrin Leistner
Sekretärin Betriebsberatung und Bildung
Gräfestraße 24
06110 Halle
Telefon 0345 2999-221
Fax 0345 2999-309
kleistner@hwkhalle.de