
Mit der Corona-Soforthilfe wurden Solo-Selbständige sowie kleine und mittlere Unternehmen mit erheblichen coronabedingten Umsatzrückgängen unterstützt. Nun werden Fördermittelempfänger der Corona-Soforthilfe aufgerufen, einen Abgleich zwischen ihrer ersten Einschätzung und dem tatsächlich eingetretenen Liquiditätsengpass vorzunehmen.
Das Land Sachsen-Anhalt folgt damit den Vorgaben vom Bund, Überkompensationen zu identifizieren und zurückzuführen. Ein Hinweis auf solche Prüfungen erfolgte dazu durch die Investitionsbank Sachsen-Anhalt vorab in den jeweiligen Zuwendungsbescheiden.
Für die Prüfung werden in dem Zeitraum zwischen dem 22. April 2025 und dem 31. Mai 2025 Briefe an die betroffenen Fördermittelempfänger der Corona-Soforthilfe verschickt.
Die Rückmeldung erfolgt unbürokratisch online. Hierzu hat die Investitionsbank Sachsen-Anhalt ein digitales Rückmeldeverfahren im Kundenportal eingerichtet.
Weitere Informationen
Nähere Informationen zum Online-Rückmeldeverfahren finden Sie hier (Investitionsbank Sachsen-Anhalt). Hier finden Sie auch eine Hotline, bei Fragen können Sie sich an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt wenden. Daneben steht Ihnen auch unsere Betriebsberatung für Rückfragen (Kontakt über Katrin Leistner) zur Verfügung und unterstützt sie gern bei der Bearbeitung der Rückmeldung.