Mindestlohn Branchen-Mindestlöhne 2026

Seit dem 1. Januar 2026 gilt ein gesetzlicher Mindeststundenlohn von 13,90 Euro. Gilt für den Betrieb jedoch ein Branchenmindestlohn, ist dieser zwingend einzuhalten. Mit Jahresbeginn wurden die Mindestlöhne in verschiedenen Branchen angehoben.

Münzen
pixabay

Ein tariflicher (Branchen-)Mindestlohn fällt grundsätzlich höher aus als der gesetzliche und geht diesem vor. Kommt es zu einer Betriebsprüfung und wurde von Seiten des Arbeitgebers ein tariflicher Entgeltanspruch missachtet, kommt es regelmäßig zu Nachzahlungen. Aber nicht nur dies. Arbeitgeber können sich nicht damit entschuldigen, sie hätten nicht gewusst, dass der betreffende Branchenmindestlohn für ihr Unternehmen gilt. In der Regel wird Arbeitgebern Fahrlässigkeit vorgeworfen, wenn sie die Tarif- bzw. Mindestlöhne nicht beachtet haben. Fahrlässigkeit wiederum führt dazu, dass das Unternehmen nicht nur Beiträge, sondern auch noch Säumniszuschläge nachzahlen muss.

Darüber hinaus können Bußgelder bei Nichtzahlung des Branchenmindestlohns erhoben werden, denn sowohl das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) als auch das Mindestlohngesetz (MiLoG) sehen empfindliche Sanktionen vor, wenn ein Arbeitgeber den vorgeschriebenen Branchenmindestlohn nicht zahlt.

Seit dem 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2026 müssen Arbeitgeber bestimmter Branchen ihren Beschäftigten bundesweit folgende Mindestlöhne pro Arbeitsstunde zahlen:

Elektrohandwerk
Der Mindestlohn beträgt seit dem 1. Januar 2026 (bis zum 31. Dezember 2026) 14,93 Euro pro Arbeitsstunde.

Gebäudereinigerhandwerk
Innen- und Unterhaltsreinigungsarbeiten: Seit dem 1. Januar 2026 (bis zum 31. Dezember 2026) müssen Arbeitgeber ihren Beschäftigten bundesweit mindestens 15 Euro pro Arbeitsstunde zahlen.

Glas- und Fassadenreinigungsarbeiten: Seit dem 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2026 müssen Arbeitgeber ihren Beschäftigten bundesweit mindestens 18,40 Euro pro Arbeitsstunde zahlen.

Gerüstbauerhandwerk
Der Mindestlohn beträgt ab 1. Januar 2026 14,35 Euro und ab 1. Januar 2027 14,90 Euro.

Dachdeckerhandwerk
Die Mindestlöhne betragen:

  1. für ungelernte Arbeitnehmer/Mindestlohn 1
    ab dem 1. Januar 2026 14,96 Euro
  1. für gelernte Arbeitnehmer (Gesellen)/Mindestlohn 2
    ab dem 1. Januar 2026 16,60 Euro
    ab dem 1. Januar 2027 17,10 Euro
    ab dem 1. Januar 2028 17,60 Euro